SMV-Satzung
SMV-Satzung
Aufgaben der SMV
1. Interessensvertretung der Schüler
Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche aller Schüler gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Eltern zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.
Die Schülersprecher entsendet Vertreter in die Schulkonferenz. Die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.
Schülervertreter können die Meinungen einzelner Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.
2. Mitgestaltung des Schullebens
Die SMV verpflichtet sich, am Schulleben aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Die SMV veranstaltet hierzu verschiedene Aktivitäten und Aktionen.
3. Weitere Aufgaben
Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule.
SMV-Sitzungen
1. Termin für die SMV-Sitzung
Zu den SMV-Sitzungen wird immer per Aushang rechtzeitig eingeladen. Die Aushänge werden immer in den SMV-Schaukästen in den Pavillons und an den Eingängen der Aula ausgehängt.
2. Teilnehmer
An der SMV-Sitzung nehmen immer alle Klassensprecher mit ihren Vertretern, alle Schülersprecher, Verbindungslehrer und die Schulsozialarbeiterin teil. Außerdem können durch SMV-Beschluss weitere Personen eingeladen werden.
Wahlen
1. Der Schülersprecher
An der ersten SMV-Sitzung werden der Schülersprecher und seine zwei Vertreter gewählt. Der Schülersprecher muss mindestens die 8. Klasse besuchen. Die zwei Vertreter des Schülersprechers müssen mindestens die 7. Klasse besuchen. Alle Kandidaten für die Schülersprecherwahl müssen an der ersten SMV-Sitzung teilnehmen um gewählt zu werden. Sie haben dort die Möglichkeit, sich den Klassensprechern vorzustellen. Für die Wahl hat jeder drei Stimmen.
2. Die Verbindungslehrer
In der letzten Sitzung eines Schuljahres werden immer zwei Lehrer als Verbindungslehrer für zwei Jahre gewählt.
Zuvor stellt der Schülersprecher nach den Vorschlägen der SMV eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden. An der ersten SMV-Sitzung des neuen Schuljahres werden dann die Verbindungslehrer durch die SMV gewählt.
