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SMV-Satzung: Ludwig-Uhland-Gemeinschaftsschule

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Schulleben
SMV-Satzung

Hauptbereich

SMV-Satzung

Die SMV besteht aus allen gewählten Klassensprechern der Klassenstufe 4-10, deren Stellvertretern, dem Schülersprecher, dem Verbindungslehrer und der Schulsozialarbeit.

Aufgaben der Schüler-Mit-Verwaltung /-Verantwortung (SMV)

Interessensvertretung der Schüler

Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche aller Schüler gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Eltern zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch (siehe SMV-Verordnung, § 10).

Die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.

Schülervertreter können die Meinungen einzelner Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.

Mitgestaltung des Schullebens

Die SMV verpflichtet sich, am Schulleben aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die SMV im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagieren. Die SMV veranstaltet hierzu verschiedene Aktionen.

Weitere Aufgaben

Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule wie z. B. Schulpatenschaften; Wettbewerben; Veranstaltungen, Schülerbücherei.

SMV-Sitzungen und Teilnahme

Sitzungen

Die Termine der Schülerratssitzungen werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es sollen mindestens vier Sitzungen im Schuljahr stattfinden und nach Bedarf. Die Sitzungen werden vom Schülersprecher oder Verbindungslehrer einberufen. Der Schülersprecher oder sein Stellvertreter leitet die Sitzungen.

Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Protokollführer innerhalb  einer Woche nach der Schülerratssitzung dem Schülersprecher und Verbindungslehrer zur Prüfung vorgelegt werden.

Teilnahme

An der SMV-Sitzung nehmen immer alle Mitglieder des Schülerrates (Klassensprecher mit ihren Stellvertretern, der Schülersprecher, Verbindungslehrer und die Schulsozialarbeit) teil. Es besteht Anwesenheitspflicht auch für sonstige Beauftragte des Schülerrats.

Wahlen

Grundsätzlich sind die Wahlen innerhalb der SMV gleich, geheim, allgemein und direkt, sofern nicht anders vereinbart. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert.

Schülersprecher und seine Stellvertreter

Die Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter sollte in der fünften, spätestens in der siebten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden.

Der Schülersprecher muss mindestens die 8. Klasse besuchen und ein Jahr auf der Schule sein.

Die zwei Stellvertreter müssen mindestens die 7. Klasse besuchen und ein Jahr auf der Schule sein.

Die Kandidaten werden aus dem Kreis des Schülerrats gewählt. Sie haben dort die Möglichkeit, sich dem Schülerrat vorzustellen. Für die Wahl hat jeder drei Stimmen.

Eine Abwahl des Schülersprechers (und seiner Stellvertreter) ist nur mit einer 2/3-Mehrheit des Schülerrats möglich.

Verbindungslehrer

Der Schülerrat wählt am Ende eines Schuljahres ein-zwei Verbindungslehrer. Ihre Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Sie haben kein Stimmrecht im Schülerrat und unterstützen deren Arbeit gemeinsam mit der Schulsozialarbeit. Eine Abwahl des Verbindungslehrers ist nur mit einer 2/3-Mehrheit des Schülerrats möglich.

Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer die weniger als einen halben Lehrauftrag haben. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.

Vor der Wahl der Verbindungslehrer wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.

Jedes Mitglied des Schülerrates hat drei Stimmen zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen.

Kassenwart

Der Kassenwart und sein Assistent werden aus den Reihen des Schülerrats in der ersten Schülerratssitzung für ein Schuljahr gewählt. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht des Verbindungslehrers die Finanzen der SMV und führt Buch. Er muss zwei Mal im Jahr oder auf Antrag des Schülerrates seine Arbeit offen legen.

Protokollführer

In der ersten Schülerratssitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat einen Protokollführer sowie einen Stellvertreter aus den eigenen Reihen, der den Protokollführer bei seiner Arbeit unterstützt. Der Protokollführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrates ein Protokoll an. Er sammelt und verwaltet sie gewissenhaft. Ebenfalls fertigt der Protokollführer von allen SMV-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält, die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind. Der Verbindungslehrer oder die Schulsozialarbeit unterstützen ihn dabei.

Inkrafttreten

Die Satzung wurde von der Schulleitung eingesehen und am 12.10.16 von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 12.10.16 in Kraft.

Die Satzung kann mit einer Mehrheit von über 50 Prozent geändert werden.

Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülern zugänglich gemacht werden.